Deutsche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe

Vortrag von Petra Maack, Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Nord, im Arbeitskreis der HAG.

Beschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung leistet weitaus mehr, als der Name vermuten lässt.
Angefangen bei einer umfangreichen ambulanten und berufsbegleitenden Präventionsleistung für Beschäftigte, die ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten wollen, werden die Themen Bewegung, Ernährung und Stressmanagement aufgegriffen. Der Antrag geht vom Beschäftigten selbst aus, aber auch Arbeitgeber, Betriebsärzte und die Einrichtungen selbst können auf die Möglichkeit hinweisen. Wenn die Erwerbsfähigkeit bereits gefährdet ist, führen vielfältige Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation oft zurück ins Erwerbsleben. Diese können ambulant oder stationär, oft auch im engen Zusammenhang mit dem Augenmerk auf berufliche Problemlagen durchgeführt werden. Häufig werden diese ergänzt durch Leistungen wie z.B. Krankengeld, aber auch Nachsorge-Leistungen.
Mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher bekannt als berufliche Leistungen oder berufliche Rehabilitation) werden die besondere Bedarfe für einen leidensgerechten Arbeitsplatz gedeckt. Hier gehen die Leistungen von besonderen Ausstattungen des einzelnen Arbeitsplatzes (ohne die diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden könnte) über Leistungen, um den Arbeitsplatz erreichen zu können (Kfz-Hilfe), weiter über Schulungsmaßnahmen und Eingliederungszuschüsse, um nur einiges zu nennen. Welche Leistung(en) hier konkret im Einzelfall in Frage kommen, klären die (Rehabilitations-)Fachberater der Deutschen Rentenversicherung.

Autor

Petra Maack, Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Nord

Version

19.04.2018

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Vortrag Deutsche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe

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